Tattoos

Tattoos auffrischen? 

Die Gründe für den Wunsch, ein Tattoo zu reparieren, können vielfältiger Natur sein. Ausgebleichte Farben sind ein legitimer und häufiger Grund. Eine frische Farbpigmentierung lässt sich problemlos durchführen. Dennoch heißt es auch hier, Maß zu halten. Jede neue Tätowierung bedeutet für das Gewebe eine Verletzung und sollte nicht zur Regel werden.

 

Mit der Zeit verblassen Tattoos. Das ist ein ganz natürlicher Vorgang. Die sich stetig erneuernde Haut wächst über Farben und Motive buchstäblich hinweg. Doch gibt es zahlreiche Mittel und Wege, um die Leuchtkraft und Farbigkeit eines Tattoos lange frisch zu halten. Professionalität und Hygiene schon während des Tätowierens sind dabei die Grundvoraussetzungen. Jedes neue Tattoo bedarf zusätzlich einer extra Pflege, um nicht vorzeitig zu verblassen. Dazu gehört Schutz vor zu viel Licht, Sonne und Feuchtigkeit. Wer sich und seine Haut gut behandelt – hat schließlich auch länger Freude am Tattoo. Wenn dein Tattoo verblasst, hilft nur noch eins: Tattoos nachstechen lassen!

Du willst dein Tattoo auffrischen?

Tätowieren ist Kunst

 

„Vor unzähligen Jahrtausenden trat der Mensch aus seiner ihm vorgegebenen Natur heraus, indem er sich selbst gestaltete, um als Kunstwerk in seiner Welt zu erscheinen, um ein nicht natürliches Wesen zu sein, um eine Übernatur zu verkörpern, die seine Vorstellung vom Selbst zum Ausdruck brachte."

 

 

Fuchs, Ernst:
Ur-Kunst, Selbstgestaltung. 

Die Transzendierung des Selbst 

REACH 2023

Alle Farben die ich nutze entsprechen den REACH-Richtlinien.

 

Was ist Reach 2023?

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals‚ Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. 

 

Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wurde das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht. Zudem wurden diverse Erlasse wie die EU-Richtlinien durch REACH ersetzt. Seit dem Inkrafttreten wird die Verordnung fortlaufend aktualisiert und angepasst.

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